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Thema

Lehman Brothers Zertifikate – Schadensersatz möglich?

Sonntag, 01.02.2009
Dr. Andreas Mayer
Dr. Andreas Mayer

Dr. Andreas Mayer von der Kanzlei Menz und Partner, Memmingen, beantwortet häufige Fragen von Bankkunden zum Schadensersatz für Zertifikate der pleite gegangenen US-Investmentbank Lehman Brothers.

1. Muss meine Bank mir den finanziellen Schaden ersetzen, der mir durch meine Lehman Zertifikate entstanden ist?

Das kommt darauf an (typische Juristenantwort aber leider richtig). Ein Schadensersatzanspruch besteht dann, wenn Sie vor Zeichnung der Zertifikate nicht richtig beraten wurden. Die Beratung muss anlage- und anlegergerecht erfolgt sein. Was das genau heißt, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von Ihren Vorkenntnissen, Ihrem Anlageziel, u. v. m. wichtig ist eine genaue Analyse Ihres Einzelfalls. Schematische Aussagen und die Übertragung von einzelnen Urteilen auf Ihren Fall sind sinnlos.

2. Wann verjähren meine Ansprüche?

Ihre Schadensersatzansprüche verjähren drei Jahre nach Zeichnung der Beteiligung. Wenn Sie somit im Jahr 2006 ein Lehman Zertifikat erworben haben, läuft die Verjährungsfrist im Laufe des Jahres 2009 ab. Nach Eintritt der Verjährung sind Ihre Ansprüche wertlos, die Bank muss nicht mehr bezahlen.

3. Muss ich in einem Prozess gegen die Bank die Falschberatung beweisen?

Ja. Am besten geht das, wenn eine andere Person bei dem Beratungsgespräch dabei war. Diese kann dann als Zeuge angegeben werden. Nützlich sind auch Beratungsprotokolle, Prospekte oder andere Unterlagen, die Sie bei den Beratungsgesprächen erhalten haben.

4. Gibt es schon erste Urteile zu Lehman Zertifikaten?

Mir ist bisher nur ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig, welches Schadensersatz zugesprochen hat, und ein Urteil Landgerichts Frankfurt, welches Schadensersatzansprüche abgelehnt hat, bekannt. Wie oben gesagt kommt es aber immer auf den Einzelfall an. Weitere Urteile werden sicher in Bälde folgen. Ich arbeite derzeit an zahlreichen Klagen.

5. Kann ich mich außergerichtlich mit meiner Bank einigen?

Die meisten betroffenen Banken verweigern bisher außergerichtliche Einigungen. Ob und wie lange dies so bleiben wird, hängt vor allem davon ab, wie die Gerichte in Zukunft über die eingereichten Klagen entscheiden werden.

6. Ich habe gehört, dass der Deutsche Staat für die Lehman-Kunden mit 6,7 Mrd. € haftet. Hilft mit das?

Leider nein. Diese Haftung betrifft nur normale Einlagen und Sparbriefe, aber keine Lehman-Zertifikate.

7. Meine Bank hat mir angeboten, meine Forderungen kostenlos durch Anwälte in den Insolvenzverfahren in USA und den Niederlanden anmelden zu lassen. Soll ich dieses Angebot annehmen?

In der Regel ja. Sie ersparen sich hierdurch die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts für das Insolvenzverfahren. Allerdings sollten Sie kritisch prüfen, ob der von der Bank eingeschaltete Rechtsanwalt Ihre Forderung auch vollständig anmeldet. Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank können Sie übrigens trotzdem geltend machen.

8. Bezahlt meine Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, der meine Schadensersatzansprüche geltend macht?

In der Regel ja, sofern die Rechtsschutzversicherung schon bei Zeichnung der Zertifikate bestand. Ich habe bisher für alle meine Mandanten eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung erhalten.

9. Was soll ich machen, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

Achten Sie darauf, dass Sie nicht unnötig Anwaltskosten verursachen. Eine Erstberatung beim Anwalt gibt es in der Regel zu einem Festpreis (bis maximal 230 Euro). Erfragen Sie diesen vorher telefonisch und überlegen Sie sich dann, ob Ihnen die Sache dieses Geld wert ist. Bevor Sie den Anwalt mit weiteren Schritten beauftragen, sollten Sie unbedingt die dadurch entstehenden Kosten weiteren erfragen.


Dr. Andreas Mayer
Steuerberater und Rechtsanwalt
www.menzundpartner.de

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